Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsdienstleistungen unserer Anwaltskanzlei im Bereich des Kinderrechts und Familienrechts. Sie sind Bestandteil aller Mandatsverträge und bilden zusammen mit der individuellen Mandatsvereinbarung die vollständige vertragliche Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Rechtsbeziehung zwischen Anwalt und Mandant unterliegt dem schweizerischen Recht.
§ 2 Mandatserteilung und Mandatsumfang
Mandatsbeginn
Das Mandatsverhältnis beginnt mit der ausdrücklichen Annahme des Auftrags durch uns, spätestens jedoch mit der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit. Eine stillschweigende Mandatserteilung kann nur durch eindeutige Handlungen oder Unterlassungen entstehen, die keinen Zweifel am Mandatswillen lassen.
Mandatsumfang
Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung und den konkreten Weisungen des Mandanten. Wir sind berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Mandats alle nach unserem fachlichen Ermessen erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese im Rahmen der erteilten Vollmacht liegen.
§ 3 Pflichten der Anwaltskanzlei
Sorgfaltspflicht
Wir verpflichten uns, das Mandat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anwalts zu bearbeiten und die Interessen des Mandanten im Rahmen des geltenden Rechts und der Standesregeln bestmöglich zu wahren. Dies umfasst insbesondere die gewissenhafte Prüfung der Rechtslage und die fachgerechte Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen.
Informationspflicht
Wir informieren den Mandanten regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens und wesentliche Entwicklungen. Wichtige Entscheidungen werden nur nach Rücksprache mit dem Mandanten getroffen, es sei denn, die Umstände erfordern sofortiges Handeln und eine Rücksprache ist nicht möglich.
Verschwiegenheitspflicht
Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß den Standesregeln. Alle uns anvertrauten Informationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder der Mandant hat ausdrücklich zugestimmt.
§ 4 Pflichten des Mandanten
Mitwirkungspflicht
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie alle relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Zahlungspflicht
Der Mandant verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlung der vereinbarten Honorare sowie der Erstattung von Auslagen entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
§ 5 Honorar und Kostenerstattung
Honorarvereinbarung
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Honorarordnung der Anwaltskammer. Bei Zeithonorar werden die tatsächlich aufgewendeten Zeiten nach unserem üblichen Stundensatz abgerechnet.
Kostenvorschuss
Wir sind berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen, insbesondere für Gerichts- und Anwaltskosten, Sachverständigengebühren und sonstige Auslagen.
Auslagenerstattung
Alle im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstehenden Auslagen sind vom Mandanten zu erstatten. Dies umfasst Gerichtskosten, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten und Kopierkosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Fälligkeit und Verzug
Honorarforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen sowie die Mandatsbearbeitung einzustellen.
Standard-Zahlungsfrist für Rechnungen
Verzugszinsen über Basiszinssatz
Alle Preise in Schweizer Franken
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
Haftungsumfang
Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Berufshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den standesrechtlichen Bestimmungen. Die Versicherungssumme beträgt mindestens CHF 1.000.000 pro Versicherungsfall.
§ 8 Mandatsbeendigung
Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bis zur wirksamen Beendigung erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
Kündigung durch die Kanzlei
Wir können das Mandatsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung des Mandanten oder bei Interessenkonflikten. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist.
§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe von Mandantendateien
Mandantendateien werden entsprechend den gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt. Nach Beendigung des Mandats werden dem Mandanten auf Verlangen die Originalunterlagen gegen Erstattung der Kopierkosten herausgegeben. Kopien wichtiger Dokumente verbleiben in unserer Akte.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre nach Mandatsbeendigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Unterlagen zu vernichten, es sei denn, der Mandant hat eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
§ 10 Zurückbehaltungsrecht
Wir sind berechtigt, Mandantendateien und -unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen zurückzubehalten, soweit dies nicht unverhältnismäßig ist oder die berechtigten Interessen des Mandanten unverhältnismäßig beeinträchtigt.
§ 11 Kommunikation und Vertretungsbefugnis
Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation kann auch elektronisch erfolgen. Der Mandant ist für die Sicherheit seiner Kommunikationswege selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste oder unbefugte Zugriffe bei der elektronischen Übermittlung.
Vertretungsbefugnis
Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der erteilten Vollmacht und dem Mandatsumfang. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, alle zur Wahrung der Mandanteninteressen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz unserer Kanzlei, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Kinderrechtsmandate
Bei Mandaten im Kinderrecht gelten zusätzlich die besonderen standesrechtlichen Bestimmungen für Familienrechtssachen. Das Kindeswohl steht stets im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Bei Interessenkonflikten zwischen den Beteiligten behalten wir uns vor, das Mandat niederzulegen oder eine Partei gesondert zu vertreten.
Bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen beraten wir Sie gerne.
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